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Jetzt wird es Pflicht!


Bald ist es soweit, heute genau in 2 Tagen ist das ``Elektronische Beantragungs-und Genehmigungsverfahren`` in allen Zahnarztpraxen verpflichtend anzuwenden.


Wir haben für euch die Details kurz und übersichtlich aufgestellt. Keine Angst, alle Codes sollten nach einem Update in eurer PVS automatisch eingepflegt sein.





Zum Start der neuen HKP-Formulare haben wir für euch einen wichtigen Tipp.
Diesen könnt Ihr unter den neuen HKP-Formulare unter>>TIPP nachlesen.

Neue HKP-Formulare



 

Tipp

Bitte druckt wenn möglich, dass Patienteninformationsblatt S1+S2 in Duplex! Hintergrund ist, dass wie Ihr sehen könnt auf dem ersten Blatt unter dem aufgeschlüsseltem GOZ-Honorar kein Unterschriftenfeld folgt, erst auf der zweiten Seite und hier ist lediglich das Honorar der Regelversorgung aufgeschlüsselt. Um sicher zu gehen, dass zwischen Patient und Praxis es zu keinen Unstimmigkeiten bezüglich des Eigenanteils kommt, einfach Patient auf der ersten Seite unter dem GOZ Honorar unterschreiben lassen.



Übermittlung der HKP´s

Vorteile für die Zahnarztpraxis

Vorteile für Patienten

Fehlerverfahren bezüglich der Datenübertragung

Fachliche Fehler

Änderungen von Anträgen und Genehmigungen Funktionalität


 

Unterscheidung der Datensätze

 


Antragsdatensatz

Mitteilungsdatensatz


 


Nachrichtentyp >>

*mögliche Unterschiede in den einzelnen KZV Bereichen beachten bei Genehmigungsverzicht Antragsdatensatz nicht an die Krankenkasse schicken!

 


Antwortsätze >>








 

Bemerkungen>>


Kennzeichen Bemerkungen (ZER)






Wichtig, falls die elektronische Übermittlung aus verschiedenen Gründen nicht oder noch nicht funktioniert, muss dieses bei Versendung der HKP´s per Post- vermerkt sein.




Wir hoffen, wir konnten euch das Verfahren etwas vereinfachen. Bei Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.


d.ogorek@dentalofficedigital.de

TEAM

dentalOffice















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